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Kosten

Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich bestimmt der finanzielle Wert der Angelegenheit die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Sprechen Sie mich gerne an, ich beziffere die zu erwartenden Kosten im individuellen Fall.

Auf jeden Fall empfehle ich die anwaltliche Erstberatung (summarische Prüfung) in Anspruch zu nehmen. Erst danach kann verlässlich entschieden werden, ob eine anwaltliche Tätigkeit erforderlich ist. Die Kosten für eine Erstberatung sind nach oben begrenzt und betragen maximal 226,10 EUR (inkl. 19% USt). Oftmals sind hier Pauschalbeträge, insbesondere für sog. “Massenabmahnungen” im Bereich um die 120,00 EUR (inkl. 19% USt) möglich. Diese Erstberatungspauschale wird bei der weiteren Beauftragung voll angerechnet.

Auch bei der weiteren Beauftragung durch unsere Kanzlei bieten wir Pauschal-angebote an, welche sich in dem Bereich um die 250,00 EUR bis 500,00 EUR inkl. 19% USt bei sog. “Massenabmahnungen” im privaten Bereich bewegen.

Der URL dieser Seite ist: http://www.wettbewerbsrecht-berlin.de/kanzlei/kosten/
Gedruckt am 05.09.2010 um 06:44 Uhr
© Copyright 2010 Rechtsanwaltskanzlei Katrin Freihof, Berlin  |  Zum Zwecke der privaten Nutzung frei.

Notizen: