Kosten
Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich bestimmt der finanzielle Wert der Angelegenheit die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren. Sprechen Sie uns gerne an, wir beziffern die zu erwartenden Kosten im individuellen Fall.
Für eine Erstberatung berechnet die Anwaltskanzlei Freihof ein Honorar in Höhe von 119,00 € (100,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer).
Hiervon umfasst ist ein Gespräch bis zu einer Stunde Dauer, es werden Sachverhalt, rechtliche Fragen sowie Erfolgsaussichten ausführlich erörtert.
Wir weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen häufig Ausschlüsse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (wie Marken- und Wettbewerbsrecht) und des Immaterialgüterrechts (wie Urheberrecht) vereinbaren und damit regelmäßig die Anwaltsvergütung bei solchen Sachverhalten nicht erstatten. Bitte holen Sie ggfs. vor Beauftragung eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für eine Erstberatung in obiger Höhe nach Möglichkeit schriftlich ein. Gelegentlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen aus Kulanz Kosten für eine Erstberatung, obwohl sie hierzu nicht verpflichtet sind.
Bitte vereinbaren Sie bei Interesse telefonisch oder per Email einen Termin zur Erstberatung und bringen zum Beratungstermin alle Unterlagen mit.
Die Erstberatung kann auch telefonisch erfolgen. Bitte schicken Sie in diesem Fall die Unterlagen per Fax oder per Email vorab, so dass das Beratungsgespräch auf einer soliden Tatsachengrundlage geführt werden kann.
Falls Sie keine Erstberatung wünschen, werden auch gerne Fragen zu den bei sonstiger Beratung und Vertretung entstehenden Kosten beantwortet. Diese Auskünfte sind selbstverständlich kostenfrei. Die Erstberatungspauschale wird bei der weiteren Beauftragung voll angerechnet.
Auch bei der weiteren Beauftragung durch unsere Kanzlei bieten wir Pauschalangebote an, welche sich in dem Bereich um die 250,00 EUR bis 500,00 EUR inkl. 19% USt bei sog. “Massenabmahnungen” im privaten Bereich bewegen.