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Markenrecht

Die Marke dient der Identifizierbarkeit von Wirtschaftsgütern durch deren Individualisierung. Mit Hilfe der Marke im Sinne eines Namens können bestimmte Produkte von gleichen oder ähnlichen Produkten anderer Anbieter unterschieden werden. Wichtig ist dafür, dass die Marke Unterscheidungskraft besitzt. In Deutschland entseht der Schutz von Marken entweder durch deren Registereintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt als nationale deutsche Marke bzw. beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt – Marken, Muster, Modell (HABM) in Alicante/Spanien als Gemeinschaftsmarke für das gesamte EU-Territorium.

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Gedruckt am 05.09.2010 um 07:13 Uhr
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