Zum Inhalt springen | Zur Navigation springen

IT- und Domainrecht

  • Domainstreitigkeiten
  • Störerhaftung der Provider
  • Die Vergabe der Second-Level-Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip (“first come first serve” = “wer zuerst kommt, mahlt zuerst”). Weder Internetdienstanbieter noch die zentrale Registrierungsstelle für Domänen DENIC überprüfen die rechtlichen Implikationen einer Domänanmeldung. Demzufolge müssen die relevanten Rechtsgebiete von einem professionellen Domänenantragsteller vor der Anmeldung bei der Denic bzw. bei einem Provider geprüft werden. Dazu gehören das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

Der URL dieser Seite ist: http://www.wettbewerbsrecht-berlin.de/dienstleistungen/it-und-domainrecht/
Gedruckt am 05.02.2012 um 22:24 Uhr
© Copyright 2012 Rechtsanwaltskanzlei Katrin Freihof, Berlin  |  Zum Zwecke der privaten Nutzung frei.

Notizen: