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IT- und Domainrecht

  • Domainstreitigkeiten
  • Störerhaftung der Provider
  • Die Vergabe der Second-Level-Domains erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip (“first come first serve” = “wer zuerst kommt, mahlt zuerst”). Weder Internetdienstanbieter noch die zentrale Registrierungsstelle für Domänen DENIC überprüfen die rechtlichen Implikationen einer Domänanmeldung. Demzufolge müssen die relevanten Rechtsgebiete von einem professionellen Domänenantragsteller vor der Anmeldung bei der Denic bzw. bei einem Provider geprüft werden. Dazu gehören das Namensrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.

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Gedruckt am 05.09.2010 um 07:05 Uhr
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Notizen: