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Gewerblicher Rechtsschutz

  • Schutz von Erfingungen sowie Arbeitnehmererfinderrecht (Patente, Gebrauchsmuster)
  • Designrecht (Geschmacksmuster)
  • Markenschutz

Der Begriff „gewerblicher Rechtsschutz“ stellt eine Sammelbezeichnung für verschiedene Rechtsnormen dar, deren gemeinsamer Nenner darin besteht, unternehmerische oder gewerblich verwertbare Güter und Leistungen, welche immaterieller Natur sind, zu schützen.  Bei diesen Leistungen handelt es sich um Erfindungen (PatentG), Design (MusterschutzG), „kleine“ Erfindungen (GebrauchsmusterG) sowie Topographien von Mikrochips (HalbleiterschutzG). Hierzu zählen auch der Markenschutz sowie der im SortenschutzG (§ 14) vorgesehene Schutz für Sortenbezeichnungen.

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Gedruckt am 05.09.2010 um 07:04 Uhr
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