Abmahnung
Aus unterschiedlichen Gründen kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Die Hauptgebiete umfassen hier das Urheberrecht, das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht sowie das Medienrecht.
Welche Verhalten sind Grund von Abmahnungen, hier einige Beispiele:
- Es wird Ihnen vorgeworfen, Musik, z.B. einen Song bzw. ein Album, ein Hörbuch, einen Film, ein Buch oder Software in einer so genannten Tauschbörse (Filesharing, P2P) zum Download angeboten zu haben und damit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
- Es wird Ihnen vorgeworfen, Sie würden rechtswidrige AGB-Klauseln oder eine unkorrekte Widerrufsbelehrung bei eBay, Amazon oder in Ihrem Webshop zu nutzen. Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
- Es wird Ihnen vorgeworfen, dass Ihre Werbung falsche oder irreführende Aussagen enthält oder Sie gegen Spezialvorschriften in der Werbung verstoßen haben, wie z.B. die Preisangabenvorordnung, das Batteriegesetz, das Heilmittelwerbegesetz etc. Auch hierbei handelt es sich um einen Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
- Es wird Ihnen vorgeworfen, gegen gegen das Markenrecht oder das Geschmacksmusterrecht verstoßen zu haben. Eine mögliche Handlung kann in der unerlaubten Nutzung eines Markennamens z.B. bei Plagiaten oder einer Domain oder Google-Adwords liegen oder in einer unerlaubten Einfuhr von Plagiatsware.
- Es wird Ihnen vorgeworfen, eine falsche Aussage oder eine Schmähkritik unlauter verbreitet zu haben (z.B. über das Internet oder Presse).
- Es wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie eine fremde Fotografie übernommen haben, vielleicht sogar mit dem Bildnis einer anderen Person. Hierin kann ein Verstoß gegen das Urheberrecht sowie gegen das Kunsturheberrecht zu sehen sein.
Wie reagiere ich hier am besten?
Ihnen wir durch die Abmahnung das angebliche rechtswidrige Verhalten aufgezeigt und ggf. mit Beweisen untermauert. Außerdem werden Sie oder Ihr Unternehmen aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, das Ihnen vorgeworfene Verhalten weiterzuführen. Um den Unterlassungsanspruch der Gegenseite zu befriedigen, soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft wird diese mit einer Zahlungsforderung verknüpft. Wir können nur dazu raten, Ruhe zu bewahren, handeln Sie nicht übereilt. Sie haben Anspruch darauf, sich in angemessener Zeit einen Rechtsrat einzuholen. Sollte Ihnen die Abmahnung also erst einen Tag vor Fristablauf zugehen, verlängern Sie die Frist um angemessene Zeit, in der Regel fünf Werktage. Weiterhin sollten Sie folgendes beachten:
- Vermeiden Sie persönlichen Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt aufzunehmen.
- Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab. Zuerst muss überprüft werden, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Aber selbst wenn Sie rechtswidrig gehandelt haben sollten, kann die vorformulierte Unterlassungserklärung des Gegners zu weit oder zu eng gefasst sein, oder ein zu hohes Vertragsstrafeversprechen enthalten. Gegebenenfalls sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
- Außerdem werden Sie aufgefordert, die Kosten der Abmahnung (Rechtsanwaltskosten) und ggf. auch Schadensersatz zu zahlen. Vermeiden Sie auch hier übereilte Zahlungen, da die hierfür gesetzten Fristen meist viel zu kurz sind. Es sollte geprüft werden, ob die Abmahnkosten die korrekte Höhe aufweisen und der Schadensersatz rechtmäßig ist, was nur bei eigenem Fehlverhalten vorläge.