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Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH für „Pandorum“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Tele Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch illegales Herunterladen auf Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der Download des Films “Pandorum.”

In der Abmahnung wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR verlangt für außergerichtliche Anwaltskosten sowie Schadensersatz.

Bitte unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung, da sie ungünstige Formulierungen enthalten kann und außerdem vom Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Es kann hier beispielsweise eine modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Ebenfalls raten wir davon ab, die geforderte Summe ohne Prüfung zu überweisen, die Höhe der Forderungen ist meist überhöht und kann gegebenenfalls ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Weitere Informationen, wie Sie sich am besten bei Abmahnungen verhalten, finden Sie hier.

 

Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Sie erreichen uns unter der

Telefonnummer 030 28 50 58 56.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.


Der URL dieser Seite ist: http://www.wettbewerbsrecht-berlin.de/2012-05-21/abmahnung-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-constantin-film-verleih-gmbh-fuer-pandorum/
Gedruckt am 19.06.2013 um 20:51 Uhr
© Copyright 2013 Rechtsanwaltskanzlei Katrin Freihof, Berlin  |  Zum Zwecke der privaten Nutzung frei.

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