Es kursiert eine richtige Abmahnwelle im Bereich Filesharing – besonders die Anwaltskanzleien Waldorf Frommer, FAREDS, WeSaveYourCopyrights sowie U+C mahnen derzeit massenhaft ab.
Wie reagiere ich hier am besten?
Ihnen wir durch die Abmahnung das angebliche rechtswidrige Verhalten aufgezeigt und ggf. mit Beweisen untermauert. Außerdem werden Sie oder Ihr Unternehmen aufgefordert, es in Zukunft zu unterlassen, das Ihnen vorgeworfene Verhalten weiterzuführen. Um den Unterlassungsanspruch der Gegenseite zu befriedigen, soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Oft wird diese mit einer Zahlungsforderung verknüpft. Wir können nur dazu raten, Ruhe zu bewahren, handeln Sie nicht übereilt. Sie haben Anspruch darauf, sich in angemessener Zeit einen Rechtsrat einzuholen. Sollte Ihnen die Abmahnung also erst einen Tag vor Fristablauf zugehen, verlängern Sie die Frist um angemessene Zeit, in der Regel fünf Werktage. Weiterhin sollten Sie folgendes beachten:
• Vermeiden Sie persönlichen Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt aufzunehmen.
• Geben Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell ab. Zuerst muss überprüft werden, ob überhaupt ein rechtswidriges Verhalten vorliegt. Aber selbst wenn Sie rechtswidrig gehandelt haben sollten, kann die vorformulierte Unterlassungserklärung des Gegners zu weit oder zu eng gefasst sein, oder ein zu hohes Vertragsstrafeversprechen enthalten. Gegebenenfalls sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.
• Außerdem werden Sie aufgefordert, die Kosten der Abmahnung (Rechtsanwaltskosten) und ggf. auch Schadensersatz zu zahlen. Vermeiden Sie auch hier übereilte Zahlungen, da die hierfür gesetzten Fristen meist viel zu kurz sind. Es sollte geprüft werden, ob die Abmahnkosten die korrekte Höhe aufweisen und der Schadensersatz rechtmäßig ist, was nur bei eigenem Fehlverhalten vorläge.